Vorsorgeuntersuchung

Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung


Menschen sollten ab einem gewissen Alter regelmäßig zum Gesundheitscheck. Bei Fahrzeugen ist dieser Pflicht und heißt Hauptuntersuchung (HU). Was dort alles geprüft wird, haben wir in der Grafik zusammengefasst.

Früher war vieles anders. Da bewerteten die Sachverständigen der Prüfungsorganisationen  wie TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ den Fahrzeugzustand nach unterschiedlichen Kriterien. Das  hat sich mittlerweile geändert: Seit Juli 2012 arbeiten alle Prüfer bundesweit mit einem  einheitlichen Mangelbaum, so heißt das. Der Vorteil für den Fahrzeugbesitzer: Zu den im  Prüfbericht festgestellten Mängeln gibt es nun eine eindeutige Beschreibung. Ist zum Beispiel die Beleuchtung defekt, bekommt es der Autofahrer schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt  als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben. Der Nachteil vor allem für Halter älterer Fahrzeuge: Aus sicherheitstechnischen Gründen werden einzelne Mängel nun stärker  bewertet. Während beispielsweise ein zu niedrig eingestellter Scheinwerfer als erheblicher 
Mangel gilt, ist ein Sprung im Blinker oder Schlusslicht nun im Sinne der Verkehrssicherheit kein Mangel mehr.
Mehr als 150 Prüfpunkte nehmen die Sachverständigen unter die Lupe und bewerten die Bauteile und Systeme hinsichtlich Ausführung, Zustand, Funktion und Wirkung.

Weitere Änderungen bei der HU:
 – Rückdatierung fällt weg: Die HU ist grundsätzlich 24 Monate nach dem erfolgten Untersuchungstermin fällig. Wird der Vorführtermin um mehr als zwei Monate überschritten, ist sogar eine umfangreiche Untersuchung (Ergänzungsuntersuchung) vorgeschrieben. Diese kostet auch gleich 20 Prozent mehr. Bei zwei bis vier Monaten Überschreitung sind 15 Euro zu zahlen, vier bis acht Monate kosten 25 Euro. Wer den Termin um mehr als acht Monate überschreitet, zahlt 40 Euro und bekommt zwei Punkte in Flensburg.
– Am Anfang der HU macht der Prüfer eine Probefahrt mit mindestens acht Stundenkilometern. Denn ab dieser Geschwindigkeit springen alle elektronischen Systeme an, deren Funktionstüchtigkeit er dann überprüfen kann.
– Mängelschleife nur am selben Kalendertag möglich. Die Untersuchung muss am Ende des Tages abgeschlossen sein. Kleinere Mängel können vor Ort sofort behoben werden, bei größeren muss ein neuer Termin vereinbart werden.
– Abgasuntersuchung kann zwei Monate vorgezogen werden.

Quelle: www.meisterhaft.com